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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Brozconsult Gottfried Broz
Werbung und Marktkommunikation
Gewerbewortlaut: Werbeagentur
Berufszweig: Werbeagentur
GISA-Zahl: 38852183
Adresse: Füchselhofgasse 2/21, 1120 Wien
Behörde gemäß ECG: Magistratisches Bezirksamt des XII. Bezirkes
Gewerbeberechtigung seit: 01.10.2025
Stand: Mai 2026
1. Geltung und Vertragsabschluss
1.1 Brozconsult Gottfried Broz – im Folgenden kurz Brozconsult oder die Agentur genannt – erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Brozconsult und dem Kunden, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des Unternehmensgesetzbuches, somit im B2B-Bereich.
1.3 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen, Nebenabreden oder ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von Brozconsult schriftlich bestätigt werden.
1.4 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Brozconsult widerspricht entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden ausdrücklich.
1.5 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht binnen 14 Tagen schriftlich widerspricht. Auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für Änderungen wesentlicher Leistungsinhalte oder Entgelte.
1.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
1.7 Angebote von Brozconsult sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.
2. Leistungsgegenstand
2.1 Brozconsult erbringt Leistungen im Bereich Werbung, Marktkommunikation, Markenentwicklung und konzeptionelle Begleitung für Gastronomie, Hotellerie, Lifestyle- und Hospitality-Projekte.
2.2 Die Leistungen umfassen insbesondere:
-
Entwicklung von Marken-, Kommunikations- und Vermarktungskonzepten
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Konzeption von Gastronomie-, Bar-, Lounge- und Hospitality-Erlebnissen
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Positionierung von Produkten, Dienstleistungen, Betrieben und Projekten
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Erstellung von Präsentationen, Texten, Werbemitteln und Kommunikationsunterlagen
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Begleitung bei Launches, Kampagnen, Markteinführungen und Aktivierungen
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Social-Media-, Content- und Kommunikationskonzepte
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Guest-Experience-, Angebots- und Produktkonzepte im Hospitality-Bereich
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kreative und strategische Sparringsformate im Bereich Werbung und Marktkommunikation
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Entwicklung von Naming-, Storytelling-, Marken- und Erlebniswelten
-
Unterstützung bei der Gestaltung und Vermarktung von F&B-Angeboten, Events und Hospitality-Produkten
2.3 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag, Projektbriefing, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Brozconsult und dem Kunden.
2.4 Brozconsult schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sondern die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen.
2.5 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erbringt Brozconsult keine Rechtsberatung, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Finanzanlageberatung oder sonstige Leistungen, die gesetzlich reglementierten Berufsgruppen vorbehalten sind. Entsprechende Themen sind durch dafür befugte Berufsgruppen gesondert zu prüfen.
3. Social-Media- und Plattformleistungen
3.1 Sofern Social-Media-, Kommunikations-, Content- oder digitale Vermarktungsleistungen Gegenstand des Auftrags sind, weist Brozconsult darauf hin, dass Plattformanbieter wie Facebook, Instagram, TikTok, LinkedIn, Google oder sonstige digitale Anbieter eigene Nutzungsbedingungen und Richtlinien anwenden.
3.2 Diese Anbieter können Inhalte, Werbeanzeigen, Profile, Kampagnen oder Auftritte aus unterschiedlichen Gründen ablehnen, einschränken, sperren, entfernen oder in ihrer Reichweite begrenzen. Auf diese Entscheidungen hat Brozconsult keinen Einfluss.
3.3 Brozconsult wird beauftragte Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Berücksichtigung der jeweils bekannten Plattformrichtlinien ausführen. Eine dauerhafte Abrufbarkeit, Freischaltung, Sichtbarkeit, Reichweite oder Performance von Inhalten kann jedoch nicht garantiert werden.
3.4 Der Kunde anerkennt, dass die Nutzungsbedingungen und technischen Rahmenbedingungen externer Plattformen die Durchführung entsprechender Leistungen beeinflussen können.
4. Konzept- und Ideenschutz
4.1 Wird Brozconsult vom Kunden oder potenziellen Kunden eingeladen, bereits vor Abschluss eines Hauptvertrages Konzepte, Ideen, Analysen, Präsentationen, Strategien oder sonstige kreative bzw. konzeptionelle Vorleistungen zu erstellen, entsteht bereits dadurch ein vorvertragliches Verhältnis auf Grundlage dieser AGB.
4.2 Der Kunde anerkennt, dass Brozconsult mit der Entwicklung solcher Konzepte und Ideen fachliche, kreative und zeitliche Vorleistungen erbringt.
4.3 Konzepte, Präsentationen, Strategiepapiere, Analysen, Texte, Ideen, Entwürfe, Namensvorschläge, Markenansätze, Kommunikationsansätze, Hospitality-Konzepte, F&B-Konzepte und sonstige Arbeitsergebnisse von Brozconsult dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder genutzt, umgesetzt, bearbeitet, weitergegeben noch wirtschaftlich verwertet werden.
4.4 Dies gilt auch dann, wenn einzelne Ideen keine urheberrechtliche Werkhöhe erreichen, jedoch eine eigenständige konzeptionelle, wirtschaftliche, kreative oder strategische Leistung darstellen.
4.5 Der Kunde verpflichtet sich, von Brozconsult präsentierte Ideen, Konzepte oder Ansätze nicht außerhalb eines später abzuschließenden Hauptvertrages zu nutzen oder durch Dritte nutzen zu lassen.
4.6 Ist der Kunde der Meinung, dass ihm eine von Brozconsult präsentierte Idee bereits vor der Präsentation bekannt war, hat er dies Brozconsult binnen 14 Tagen nach der Präsentation schriftlich unter Vorlage geeigneter Nachweise bekannt zu geben.
4.7 Erfolgt keine solche Mitteilung, gehen die Parteien davon aus, dass Brozconsult dem Kunden eine neue und eigenständige Idee präsentiert hat.
4.8 Verwendet der Kunde eine von Brozconsult präsentierte Idee oder ein Konzept ohne Abschluss eines entsprechenden Auftrags oder ohne gesonderte Nutzungsvereinbarung, steht Brozconsult eine angemessene Entschädigung zu.
4.9 Der Kunde kann sich von dieser Verpflichtung durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern anwendbar, befreien. Die Nutzung ist erst nach vollständiger Zahlung zulässig.
5. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten
5.1 Der Umfang der von Brozconsult zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Vertrag, dem Briefing oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung.
5.2 Innerhalb des vereinbarten Rahmens besteht bei der Leistungserbringung Gestaltungs-, Konzeptions- und Ausführungsfreiheit von Brozconsult.
5.3 Der Kunde verpflichtet sich, Brozconsult rechtzeitig und vollständig alle Informationen, Daten, Unterlagen, Zugänge, Ansprechpartner und Entscheidungsgrundlagen bereitzustellen, die für die Leistungserbringung erforderlich sind.
5.4 Verzögerungen, Mehraufwand oder Qualitätsbeeinträchtigungen, die durch unvollständige, verspätete oder fehlerhafte Informationen des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
5.5 Der Kunde wird Brozconsult über alle Umstände informieren, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung bekannt werden.
5.6 Vom Kunden bereitgestellte Inhalte, Logos, Bilder, Texte, Daten, Kalkulationen, Markennamen oder sonstige Unterlagen sind vom Kunden auf rechtliche Zulässigkeit und Rechte Dritter zu prüfen. Der Kunde garantiert, dass diese Unterlagen frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen.
5.7 Wird Brozconsult aufgrund vom Kunden bereitgestellter Inhalte von Dritten in Anspruch genommen, hält der Kunde Brozconsult schad- und klaglos. Dies umfasst insbesondere auch Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung.
5.8 Arbeitsergebnisse von Brozconsult, insbesondere Konzepte, Präsentationen, Analysen, Strategiepapiere, Texte, Kalkulationen, Kommunikationsunterlagen, Trainingsunterlagen oder sonstige Unterlagen, sind vom Kunden innerhalb von drei Werktagen nach Übermittlung zu prüfen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Rückmeldung, gelten sie als freigegeben.
6. Fremdleistungen und Beauftragung Dritter
6.1 Brozconsult ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags sachkundige Dritte, Freelancer, Dienstleister oder Kooperationspartner beizuziehen.
6.2 Die Beauftragung Dritter erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, sofern dies vorher abgestimmt wurde.
6.3 Brozconsult wird Dritte sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.
6.4 Für Leistungen Dritter, die im Namen und auf Rechnung des Kunden beauftragt werden, übernimmt Brozconsult keine Haftung.
6.5 Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden bekannt gemacht wurden und über die Vertragslaufzeit hinausgehen, sind vom Kunden zu tragen. Dies gilt auch im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung.
7. Termine und Fristen
7.1 Angegebene Leistungs- oder Lieferfristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
7.2 Verzögert sich die Leistungserbringung aus Gründen, die Brozconsult nicht zu vertreten hat, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend.
7.3 Ereignisse höherer Gewalt, Krankheit, technische Ausfälle, Verzögerungen durch Dritte, fehlende Freigaben oder fehlende Mitwirkung des Kunden berechtigen Brozconsult zur angemessenen Anpassung von Fristen.
7.4 Befindet sich Brozconsult mit einer Leistung in Verzug, kann der Kunde erst nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten.
7.5 Schadenersatzansprüche wegen Verzugs sind ausgeschlossen, sofern Brozconsult nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
8. Vorzeitige Vertragsauflösung
8.1 Brozconsult ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
8.2 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
a) die Durchführung des Auftrags durch fehlende Mitwirkung des Kunden unmöglich oder erheblich erschwert wird;
b) der Kunde trotz schriftlicher Mahnung und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen mit Zahlungen in Verzug bleibt;
c) der Kunde wesentliche Vertragspflichten verletzt;
d) berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen und keine angemessene Sicherheit geleistet wird;
e) das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien nachhaltig gestört ist;
f) der Kunde Leistungen, Konzepte oder Ideen von Brozconsult unberechtigt nutzt oder an Dritte weitergibt.
8.3 Der Kunde ist ebenfalls berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund aufzulösen, wenn Brozconsult wesentliche Vertragspflichten trotz schriftlicher Abmahnung und angemessener Nachfrist verletzt.
8.4 Bereits erbrachte Leistungen sowie entstandene Kosten sind im Falle der vorzeitigen Vertragsauflösung jedenfalls zu vergüten, sofern die Auflösung nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Brozconsult verursacht wurde.
9. Honorar
9.1 Der Honoraranspruch von Brozconsult entsteht, sobald die jeweilige Leistung erbracht wurde, sofern nichts anderes vereinbart ist.
9.2 Brozconsult ist berechtigt, Vorschüsse, Akontozahlungen oder Zwischenabrechnungen zu verlangen, insbesondere bei größeren Projekten, laufender Zusammenarbeit oder längerfristiger Projektbegleitung.
9.3 Alle Honorare verstehen sich als Nettohonorare zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern gesetzlich geschuldet und ausgewiesen.
9.4 Nicht ausdrücklich im Angebot enthaltene Zusatzleistungen, Änderungswünsche, zusätzliche Abstimmungen, Präsentationen, Workshops, Analysen, Textversionen, Konzeptvarianten oder sonstige Mehraufwände werden gesondert verrechnet.
9.5 Barauslagen, Reisekosten, Spesen, Druckkosten, Softwarekosten, Lizenzkosten, externe Dienstleister oder sonstige projektbezogene Kosten sind vom Kunden zu ersetzen, sofern sie zur Leistungserbringung erforderlich oder vereinbart sind.
9.6 Kostenschätzungen sind unverbindlich. Überschreiten die tatsächlichen Kosten eine schriftliche Kostenschätzung um mehr als 15 %, wird Brozconsult den Kunden informieren. Widerspricht der Kunde nicht binnen drei Werktagen schriftlich, gilt die Überschreitung als genehmigt.
9.7 Kostenüberschreitungen bis 15 % gelten von vornherein als genehmigt.
9.8 Bricht der Kunde ein beauftragtes Projekt ohne wichtigen Grund ab oder ändert dieses wesentlich, hat er die bis dahin erbrachten Leistungen sowie bereits entstandene Kosten vollständig zu vergüten.
9.9 Mit der Bezahlung bereits erbrachter Leistungen erwirbt der Kunde keine Nutzungsrechte an nicht freigegebenen, nicht finalisierten oder nicht ausdrücklich zur Nutzung überlassenen Konzepten, Entwürfen oder Unterlagen.
10. Zahlung
10.1 Rechnungen von Brozconsult sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
10.2 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte.
10.3 Der Kunde verpflichtet sich, im Verzugsfall sämtliche zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn-, Inkasso- und Rechtsanwaltskosten zu ersetzen.
10.4 Brozconsult ist im Falle des Zahlungsverzugs berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Begleichung offener Beträge zurückzuhalten.
10.5 Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung bleibt davon unberührt.
10.6 Bei vereinbarter Ratenzahlung tritt Terminverlust ein, wenn eine Rate oder Nebenforderung nicht fristgerecht bezahlt wird. In diesem Fall wird der gesamte offene Betrag sofort fällig.
10.7 Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Forderungen mit Forderungen von Brozconsult aufzurechnen, außer diese wurden von Brozconsult schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
11. Eigentumsrecht, Nutzungsrechte und Urheberrecht
11.1 Sämtliche Leistungen von Brozconsult, insbesondere Konzepte, Strategien, Präsentationen, Analysen, Texte, Kalkulationen, Markenideen, Entwürfe, Kommunikationskonzepte, Trainingsunterlagen und sonstige Arbeitsergebnisse, bleiben bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum von Brozconsult.
11.2 Der Kunde erhält erst nach vollständiger Bezahlung das Recht, die vereinbarten Leistungen im vereinbarten Umfang und für den vereinbarten Zweck zu nutzen.
11.3 Mangels abweichender Vereinbarung ist die Nutzung auf den ursprünglich vereinbarten Zweck, das vereinbarte Projekt und Österreich beschränkt.
11.4 Eine Bearbeitung, Weiterentwicklung, Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Brozconsult.
11.5 Die Herausgabe offener Dateien, Rohdaten, interner Kalkulationen, Arbeitsdateien, Templates oder bearbeitbarer Originaldateien ist nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
11.6 Für jede über den vereinbarten Nutzungsumfang hinausgehende Nutzung steht Brozconsult eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
11.7 Für die Nutzung von Leistungen, Konzepten oder Ideen von Brozconsult nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, eine gesonderte Zustimmung von Brozconsult erforderlich.
11.8 Bei widerrechtlicher Nutzung schuldet der Kunde Brozconsult eine Vergütung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
12. Kennzeichnung und Referenznennung
12.1 Brozconsult ist berechtigt, auf erstellten Unterlagen, Präsentationen, Konzepten, Werbemitteln oder sonstigen Arbeitsergebnissen in angemessener Form auf Brozconsult hinzuweisen, sofern dies dem Vertragszweck nicht widerspricht.
12.2 Brozconsult ist berechtigt, nach Abschluss eines Projekts auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden als Referenz hinzuweisen, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht.
12.3 Dies umfasst insbesondere die Nennung des Kundennamens, Logos, Projektumfangs oder einer allgemeinen Projektbeschreibung auf Website, Social Media, Präsentationen oder sonstigen Eigenwerbemitteln von Brozconsult.
12.4 Vertrauliche Informationen, interne Zahlen, nicht veröffentlichte Konzepte oder sensible Projektdetails werden ohne Zustimmung des Kunden nicht veröffentlicht.
13. Vertraulichkeit
13.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse, interne Daten, Kalkulationen, Strategien und sonstige nicht öffentliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.
13.2 Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende der Zusammenarbeit hinaus.
13.3 Die Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte ist nur zulässig, wenn dies zur Leistungserbringung erforderlich ist, eine Zustimmung vorliegt oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
13.4 Mitarbeiter, Kooperationspartner, Freelancer oder sonstige beigezogene Dritte sind entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten, soweit sie Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten.
14. Gewährleistung
14.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von acht Tagen nach Leistungserbringung, schriftlich und unter genauer Beschreibung des Mangels bekannt zu geben.
14.2 Verdeckte Mängel sind innerhalb von acht Tagen nach deren Erkennen schriftlich zu rügen.
14.3 Erfolgt keine rechtzeitige Mängelrüge, gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall sind Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung wegen Mängeln ausgeschlossen.
14.4 Bei berechtigten und rechtzeitig gerügten Mängeln hat Brozconsult das Recht auf Verbesserung innerhalb angemessener Frist.
14.5 Brozconsult ist berechtigt, die Verbesserung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre.
14.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen aufgrund behaupteter Mängel zurückzuhalten.
14.7 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Leistungserbringung.
14.8 Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
15. Haftung
15.1 Brozconsult haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
15.2 Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Folgeschäden, Reputationsschäden, Datenverluste, ausgebliebene Reichweite, ausgebliebene Umsätze oder ausgebliebene wirtschaftliche Erfolge ist ausgeschlossen.
15.3 Brozconsult haftet nicht für unternehmerische Entscheidungen, die der Kunde auf Grundlage von Konzepten, Empfehlungen, Präsentationen oder sonstigen Arbeitsergebnissen trifft.
15.4 Brozconsult übernimmt keine Haftung für rechtliche, steuerliche, regulatorische oder finanzielle Beurteilungen, sofern diese nicht ausdrücklich Teil des Auftrags und gesetzlich zulässig sind.
15.5 Jegliche Haftung für Ansprüche, die aufgrund vom Kunden freigegebener Inhalte, Aussagen, Kampagnen, Designs, Unterlagen oder Maßnahmen gegen den Kunden erhoben werden, ist ausgeschlossen, sofern Brozconsult keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung trifft.
15.6 Der Kunde hält Brozconsult hinsichtlich solcher Ansprüche Dritter schad- und klaglos.
15.7 Schadenersatzansprüche des Kunden sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert des jeweiligen Projekts begrenzt.
15.8 Schadenersatzansprüche verfallen sechs Monate ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch drei Jahre nach dem schadensauslösenden Ereignis.
16. Datenschutz
16.1 Brozconsult verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
16.2 Der Kunde stimmt zu, dass personenbezogene Daten, soweit zur Vertragserfüllung, Abrechnung, Kommunikation oder Projektdurchführung erforderlich, verarbeitet werden.
16.3 Sofern im Rahmen eines Projekts personenbezogene Daten Dritter verarbeitet werden, werden die Parteien bei Bedarf eine gesonderte Datenschutz- oder Auftragsverarbeitervereinbarung abschließen.
16.4 Der Kunde verpflichtet sich, personenbezogene Daten, die er Brozconsult zur Verfügung stellt, rechtmäßig erhoben zu haben und über die erforderlichen Rechtsgrundlagen für deren Verarbeitung zu verfügen.
17. Anzuwendendes Recht
17.1 Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
18. Erfüllungsort und Gerichtsstand
18.1 Erfüllungsort ist der Sitz von Brozconsult.
18.2 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Brozconsult vereinbart, sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
18.3 Brozconsult ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu klagen.
19. Schlussbestimmungen
19.1 Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.
19.2 Soweit in diesen AGB personenbezogene Bezeichnungen nur in einer Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter gleichermaßen.
19.3 Überschriften dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Auslegung der Bestimmungen.
19.4 Diese AGB gelten ab dem oben genannten Stand bis zur Veröffentlichung einer neuen Fassung.
Brozconsult
Gottfried Broz
Werbung und Marktkommunikation
Gewerbewortlaut: Werbeagentur
Berufszweig: Werbeagentur
GISA-Zahl: 38852183
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